Die zuständige Behörde in der Schweiz hat bis zur Nachbesserung der Dieselmodelle von VW einen Zulassungsstop verhängt. Bis die Fahrzeuge die geltenden Richtwerte einhalten dürfen keine Diesel des VW Konzerns mehr zugelassen werden.
Dieser Schritt ist folgerichtig und in Deutschland längst überfällig! Mit welchem Recht erhalten weiterhin Fahrzeuge die geltende Grenzwerte nicht einhalten eine Zulassungsgenehmigung in Deutsschland? Lobbyarbeit?
Auch ist es für die Käufer sehr unbefriedigend. VW muss alle Fahrzeuge sofort nachbessern oder den Käufern neuer Fahrzeuge Übergangslösungen anbieten. Kein einziges nicht regelkonformes Fahrzeug darf mehr zugelassen werden.
Nico Gerum
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Hannover, 02.10.2015
• Auch Volkswagen Nutzfahrzeuge Kunden können ihre Fahrzeuge überprüfen
• Mit der Fahrgestellnummer schnell und einfach herausfinden, ob das eigene
Fahrzeug betroffen ist
Volkswagen Nutzfahrzeuge macht den nächsten Schritt zur Aufklärung, welche Fahrzeuge mit einem EA 189 Dieselmotor von der Serviceaktion betroffen sind. Ab sofort haben alle Kunden von Volkswagen Nutzfahrzeuge die Möglichkeit, selbst zu prüfen, ob an ihrem Fahrzeug das Abgasverhalten nachgebessert werden muss. Dazu haben Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge ein Online-Tool auf ihre Website integriert. Unter http://www.volkswagen.de/info erhält jeder Kunde mit seiner Fahrgestellnummer eine klare Aussage, ob sein Fahrzeug betroffen ist oder nicht. Zudem sind weiterführende Informationen sowie Fragen und Antworten rund um das Thema integriert.
Das Online-Tool wird aktuell auch weltweit in die nationalen Internetseiten integriert und dort kurzfristig zur Verfügung stehen.
Nach wie vor gilt die bereits mehrfach getroffene Aussage: Volkswagen informiert alle betroffenen Kunden aktiv. Auch vor einer möglichen Nachbesserung des Abgasverhaltens sind alle Fahrzeuge technisch sicher und fahrbereit.
Auch der Handel steht Kunden mit Rat zur Seite und informiert auf Nachfrage, ob ein Fahrzeug betroffen ist. Hier wird ebenfalls die Fahrgestellnummer benötigt.
Noch im Oktober wird Volkswagen Nutzfahrzeuge den zuständigen Behörden die technischen Lösungen und Maßnahmen vorstellen. Die Kunden dieser Fahrzeuge werden in den nächsten Wochen und Monaten darüber informiert.
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Ingolstadt, 02.10.2015
• Betroffene Modelle weiterhin technisch sicher und fahrbereit
• Nachrüstlösungen für Motor EA 189 in Arbeit
• Information auf www.audi.de oder Auskunft über Händler
• Aktionsplan wird den Behörden im Oktober vorgestellt
Jeder Kunde in Deutschland kann sich einfach und schnell darüber informieren, ob sein Audi infolge von Unregelmäßigkeiten mit der verwendeten Software betroffen ist. Dazu gibt er die Fahrgestellnummer seines Autos auf www.audi.de ein. Sofort nach Eingabe der Fahrgestellnummer ist zu sehen, ob das Auto betroffen ist. Im Laufe der kommenden Woche steht diese Funktion auch in den weltweiten Märkten über die nationalen Audi-Websites zur Verfügung.
Alternativ kann der Kunde ab sofort über jeden Audi-Händler oder die nationale Kundenbetreuung in Erfahrung bringen, ob sein Auto betroffen ist. Parallel dazu werden technische Lösungen erarbeitet, mit denen Audi-Modelle nachgerüstet werden. Diese Service-Maßnahmen werden den zuständigen Behörden noch im Oktober vorgestellt.
Audi-Kunden werden in den nächsten Wochen und Monaten darüber informiert, wie ihr Auto nachgerüstet wird. In Frage kommen Audi-Modelle mit 1.6 oder 2.0 Liter TDI-Dieselmotoren, die die Bezeichnung EA 189 tragen und nach der Europäischen Emissionsnorm EU5 zugelassen sind. Diese Autos sind weiterhin uneingeschränkt nutzbar und technisch sicher.
Nicht betroffen sind 1.6 und 2.0 Liter TDI-Motoren mit der neuen EU6-Zulassung. Ebenso nicht betroffen sind V6- und V8‑TDI‑Motoren, unabhängig davon, ob sie nach EU5 oder EU6 zugelassen wurden.
Daimler ist nun im Besitz einer im gesamten Bundesgebiet gültigen Erlaubnis für Testfahrten mit selbstfahrenden LKW. Die hohen Zulassungsvorraussetzungen zeigen, dass Daimler mit der Entwicklung dieser Technik bereits ein hohes Maß an Sicherheit erreicht hat