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29.09.2015

Im Frühjahr 2011 hat die Volkswagen AG im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung Ziele zur nachhaltigen Steigerung der Frauenquote vorgelegt. Seither steigert die Volkswagen AG den Anteil von Frauen in Führungspositionen kontinuierlich und nachhaltig. Wir stellen jedes Jahr 30 Prozent weibliche Hochschulabsolventen in den von uns benötigten Fachrichtungen ein und entwickeln sie weiter. Bei der Einstellung berücksichtigen wir den Anteil der Absolventinnen in den jeweiligen Studiengängen. Entsprechend müssen rund 10 Prozent der eingestellten Absolventen der Studiengänge Maschinenbau oder Elektrotechnik Frauen sein, in den Wirtschaftswissenschaften rund 50 Prozent. Gemittelt über alle für Volkswagen relevanten Studiengänge ergibt sich aus diesen Quoten das Ziel, bei der Einstellung von Hochschulabsolventen einen Frauenanteil von 30 Prozent zu erreichen.

Eine Berufung ins Management erfolgt durchschnittlich zehn Jahre nach der Einstellung, eine Berufung ins obere Management nach weiteren fünf Jahren. Damit sich die Einstellquoten auch in den Berufungen abbilden, werden Frauen über Programme wie Mentoring, Patenschaften und Talentkreise gefördert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern wir durch unterschiedliche Programme wie Kinderbetreuungsangebote oder Arbeit in der Elternzeit.

Ziel ist es, nach zehn Jahren Entwicklung im Unternehmen 30 Prozent Frauen ins Management zu berufen, nach weiteren fünf Jahren 30 Prozent ins obere Management. Daraus abgeleitet hat sich die Volkswagen AG zum Jahresende 2016 als Zielgröße einen Frauenanteil von 9,8 Prozent in der ersten Führungsebene gesetzt (2014: 9,1 Prozent). In der zweiten Führungsebene beträgt die Zielquote 13,3 Prozent (2014: 12,5 Prozent).

Derselben Systematik folgend, hat sich auch der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen im Vorstand längerfristig zu erhöhen und einen Anteil von 30 Prozent zu erreichen. Bis Ende 2016 sieht der Aufsichtsrat jedoch keine Möglichkeit, den Frauenanteil im Vorstand zu erhöhen. Daher hat der Aufsichtsrat nach dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ für Ende 2016 formell eine Zielquote von Null beschlossen. Die weiteren vom Gesetz betroffenen Konzerngesellschaften setzten sich, um das Gesetz zu erfüllen, eigene Zielquoten und veröffentlichen diese gesondert.